DresdenRelevanz:
Hochschulzugangsberechtigung gem. §17 SächsHSFG zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Zulassung in einem einschlägigen Pflege- und Gesundheitsberuf verfügen.
Ein Berufsabschluss als:
Altenpfleger/in
Pflege, Fachhochschule, Hochschule, Gesundheitswesen, Studiengang, Medizin, Sozialwesen, fhd, Studium, Gesundheitsmanagement