Das Polizeiverwaltungsamt (PVA) ist der zentrale Dienstleister für die sächsische Polizei in den Bereichen Technik, Service und Logistik. Das PVA schafft die Grundlage für die Arbeit der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen – Wir machen Polizeiarbeit möglich!
Die Abteilung Zentrale Aufgaben ist für interne sowie landesweite Aufgaben des PVA zuständig. Darunter zählen Aus- und Fortbildung, Organisation, Haushalt, Innerer Dienst, Bau und Liegenschaften, Kampfmittelbeseitigungsdienst und polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit (Polizeiorchester). Der Aufgabenschwerpunkt der Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungs-dienstes (KMBD) liegt in der Amtshilfe für die allgemeinen Polizeibehörden bei der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Kampfmitteln. Die Bediensteten dieses Referates sind unter anderem für die Suche, Beräumung und Vernichtung von Kampfmitteln zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Interessante Aufgaben
Ihre neuen vielseitigen Aufgaben im Überblick:
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG).
Wir bieten Ihnen
Sie bringen mit
Wir freuen uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungs-unterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden - aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc.) bis zum 4. Januar 2026 unter Angabe der Kennziffer über unser Jobportal
(Bitte fassen Sie die Anlagen in einer Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.)
Ansprechpartnerin:
Frau Langer (Personalreferat)
Tel: 0351/ 8501-3421
Weitere Informationen zu den zivilen Jobs im Polizeidienst finden Sie unter:
Die Dienststelle setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes wird hingewiesen. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechenden Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung in der Bewerbung.
Aufgrund der mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten (Heben und Tragen von Lasten über 10 kg und körperliche Voraussetzungen bei der Wahrnehmung der mit der Tätigkeit verbundenen Anforderungen) ist die Stelle je nach Art und Schwere der Behinderung jedoch nicht uneingeschränkt für Schwerbehinderte geeignet.