Empfehlungsbund Update: Job-Sharing

8. Januar 2026

Stellenanzeigen können nun als Job-Sharing-fähig gekennzeichnet werden. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, direkt im Stellenformular anzugeben, ob eine Position im Job-Sharing- oder Topsharing-Modell besetzt werden kann – also ob sich zwei Personen die Stelle teilen können.

Konfiguration im Stellenformular

Im Bereich "Ergänzende Informationen" des Stellenformulars gibt es ein neues Feld "Job-Sharing / Topsharing". Über einen Schalter kann der Arbeitgeber angeben, dass die ausgeschriebene Position im Job-Sharing-Modell besetzbar ist. 

 

Dabei teilen sich zwei Personen eine Stelle, beispielsweise im Verhältnis 60%/60%. Bei Führungspositionen spricht man von Topsharing, bei dem sich zwei Personen eine Leitungsrolle mit gemeinsamer Verantwortung und Entscheidungsbefugnis teilen.

Ein erklärender Hinweistext informiert die Nutzer direkt im Formular über die beiden Modelle und deren Vorteile wie mehr Flexibilität und bessere Work-Life-Balance.

Die Funktion steht für manuell erstellte Stellenanzeigen im Empfehlungsbund zur Verfügung. 

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Job-Sharing wird als "Badge" neben anderen Eigenschaften Ihrer Stellenanzeige angezeigt. Hier am Beispiel von https://www.sanosax.de.

Was ist Job-Sharing?

Job-Sharing bedeutet, dass sich zwei Personen eine Vollzeitstelle teilen. Anders als klassische Teilzeit arbeiten beide eng verzahnt an denselben Aufgaben und Projekten und stimmen sich regelmäßig ab. Ein typisches Beispiel: Zwei Softwareentwickler teilen sich eine Senior-Entwicklerposition – einer arbeitet Montag bis Mittwoch, der andere Mittwoch bis Freitag, mit einem gemeinsamen Übergabetag. Oder zwei Projektmanagerinnen betreuen gemeinsam ein Kundenportfolio und vertreten sich nahtlos gegenseitig. Die Aufteilung muss dabei nicht zwingend 50/50 sein, sondern kann auch 60/40 oder 60/60 betragen.

Eine Sonderform ist das sogenannte Topsharing, bei dem speziell Führungspositionen geteilt werden. Hier leiten beispielsweise zwei Abteilungsleiter gemeinsam ein Team von 20 Mitarbeitern, treffen strategische Entscheidungen zusammen und tragen beide die volle Verantwortung. Ein anderes Beispiel wäre eine geteilte Geschäftsführung, bei der eine Person den Schwerpunkt auf Vertrieb und die andere auf Produkt legt, aber beide die Gesamtverantwortung tragen.

Unternehmen profitieren von zwei unterschiedlichen Perspektiven und Kompetenzprofilen auf einer Position, die Ausfallsicherheit steigt durch gegenseitige Vertretung, und qualifizierte Fachkräfte, die keine Vollzeitstelle annehmen können oder wollen, bleiben dem Arbeitsmarkt erhalten. Für Arbeitnehmer bedeutet es mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ohne auf anspruchsvolle Aufgaben oder Führungsverantwortung verzichten zu müssen.


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